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Bildungsangebot

Qualifizierung
Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung Schweißen

Ein Kursteilnehmer der Qualifizierung Wolframinertgasschweißen (WIG) schweißt …

in den Verfahren:

  • WIG
  • WIG CrNi
  • WIG Al
  • MAG
  • E

Info

Eine Schulung nach DVS-Richtlinien oder betrieblichen bzw. persönlichen Bedarfen ist bei uns möglich. Sie können bei uns mit flexiblem Einstieg auf eine Schweißprüfung nach
DIN EN ISO 9606 an Blechen und/oder Rohren vorbereitet werden.

Abschluss

Geprüfte Schweißer / geprüfte Schweißerin - Ablegen einer Prüfung an einer TÜV- oder DVS-Kursschweißstätte. Diese Prüfungen sind international gültig.

Zielgruppe

Schweißer / Schweißerinnen zur Erneuerung ihres Schweißerpasses

Voraussetzungen

Den Beginn - ab sofort möglich, laufender Einstieg -, die Dauer und Kombination der jeweiligen Module können Sie direkt im Gespräch mit dem verantwortlichen Ausbilder festlegen.

Vorschweißen

Sie sind sich nicht sicher welches Modul Sie brauchen? Machen Sie einen Termin aus und kommen Sie einfach vorbei zum Vorschweißen.

Inhalt / Dauer

Zur Wahl stehen 5 verschiedene Schweißverfahren, die auch einzeln belegt werden können: In den jeweiligen Modulen bauen die Qualifizierungsstufen (a = Kehlnahtschweißer / b = Blechschweißer / c = Rohrschweißer) aufeinander auf.

Ein Modul - entweder a), b) oder c) in einem angebotenen Schweißverfahren = 10 Tage

Wozu eine Wiederholungsprüfung?

Eine Wiederholungsprüfung für ein einzelnes Schweißverfahren ist:

  • notwendig, wenn ein in mehreren Verfahren geprüfter Schweißer / geprüfte Schweißerin länger als 6 Monate nicht mit dem betreffenden Verfahren geschweißt hat
  • in jedem Fall notwendig, wenn ein Schweißer / eine Schweißerin länger als 6 Monate keine Schweißarbeiten ausgeführt hat
  • notwendig, wenn ein Geschäftsleiter dies verlangt bei begründetem Zweifel an der Handfertigkeit eines Schweißers / einer Schweißerin.

Gültigkeitsdauer einer Prüfung:

Die Schweißerprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 3 Jahren, wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson alle 6 Monate schriftlich auf der Schweißer-Prüfbescheinigung bestätigt, dass

  • der Schweißer / die Schweißerin regelmäßig schweißt (max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monaten zulässig),
  • der Schweißer / die Schweißerin im Geltungsbereich seiner / ihrer Prüfung schweißt,
  • das Können und die Kenntnisse des Schweißers / der Schweißerin nicht angezweifelt werden.

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